
Infektionsschutz-Belehrung
- vor 2 Stunden
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Wollen Sie demnächst in der Küche einer Gaststätte oder Gemeinschaftseinrichtung arbeiten? Wenn ja, dann benötigen Sie eine Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Diese ist bei uns zeitnah, unkompliziert und im persönlichen Kontakt möglich. Auch Frau Dr. med. Julia Hagemeister wurde zwischenzeitlich vom Gesundheitsamt Kitzingen beauftragt, diese Belehrungen durchführen zu können. Vereinbaren Sie gerne Ihren Termin!



